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Projektinfo

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt allen EU-Mitgliedstaaten den Rahmen und die Ziele für den Schutz der Gewässer vor. Übergeordnetes Ziel ist es, einen guten Zustand für alle Gewässer - einschließlich Grundwasser - bis 2015 zu erreichen. Gelingen die Verbesserungen bis dahin nicht, gibt es Schonfristen bis 2021 bzw. 2027.
Gewässer in bereits gutem bzw. sehr gutem Zustand dürfen sich nicht verschlechtern.
Die Gewässer werden damit mehr denn je als ökologische Lebensräume und nicht nur als Verbrauchsgut verstanden. Dabei sind sie in ihrer Gesamtheit zu betrachten: Nicht nur der Fluss selbst wird in die Planung von Maßnahmen miteinbezogen, auch die Ufer, das nähere Umfeld und das weitere Einzugsgebiet werden berücksichtigt.
Die Qualität unserer Flüsse wurde und wird von vielen Menschen bestimmt: Die Besiedelung flussnaher Räume, industrielle Aktivitäten, Wasserkraftnutzung und intensive landwirtschaftliche Nutzung haben ihre Spuren in den Flusslandschaften hinterlassen. Die WRRL sieht daher vor, die Bevölkerung bei der Umsetzung der regionalen Maßnahmen mit einzubeziehen. - Flüsse
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